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Die nachfolgenden Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen gelten für Verträge über Unterkünfte mit den Gastgebern im Ferienland Bernkastel-Kues und deren Vermittlung durch die Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH!
GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IM FERIENLAND BERNKASTEL-KUES
Die Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, nachstehend „WFB“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber“ genannt, im Ferienland Bernkastel-Kues entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der WFB. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der WFB; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen
1.1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt:
a) Die WFB ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
b) Soweit die WFB Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der WFB selbst darstellen noch als solches beworben werden hat die WFB lediglich die Stellung eines Vermittlers.
c) Die WFB hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers bzw. Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der WFB vorliegen.
d) Unbeschadet der Verpflichtungen der WFB als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der WFB) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die WFB im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der WFB herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage der entsprechenden Angebote im Internet.
1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder Regelungen, die von den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen abweichen oder diese ergänzen.
2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
2.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers oder der WFB als dessen Vertreter zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
2.4 Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) o.ä.) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.
2.5 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
2.6 Soweit der Gastgeber, bzw. die WFB als dessen Vermittler die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung und Vermittlung der Unterkunft im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Unterkunftsleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde dem Gastgeber den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch den Gastgeber oder die WFB als Vermittler innerhalb der Bindungsfrist zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird keine Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt der Gastgeber oder die WFB als Vermittler dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Gastaufnahmevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
f) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche der Gastgeber bzw. die WFB als Vermittler dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.
2.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.8 Reisevermittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.
2.9 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der WFB oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
3. Unverbindliche Reservierungen
3.1 Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der WFB oder dem Gastgeber möglich.
3.2 Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
3.3 Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der WFB, bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der WFB oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande.
4. Preise und Leistungen, Umbuchungen
4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4.3 Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
5. Zahlung
5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen.
5.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen und EC-Karten-Zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
5.4 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen dem Gastgeber nicht zu, wenn der Gast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
6.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
6.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
• Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
• Bei Übernachtung/Frühstück 80%
• Bei Halbpension 70%
• Bei Vollpension 60%
6.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6 Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die WFB (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
7. An- und Abreise
7.1 Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
7.2 Für spätere Anreisen gilt:
Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entsprechend.
Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
7.3 Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
8. Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
8.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der WFB erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.3 Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.
Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 6. dieser Bedingungen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gastaufnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
9.2 Die Gastwirtschaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Verjährung
10.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag oder der WFB aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der WFB oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
10.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der WFB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag
10.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der WFB Verhandlungen über geltend gemachten Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die WFB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Hinweis zu Einrichtungen der Alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Der Gastgeber und die WFB weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser Gastaufnahmebedingungen eine Teilnahme für den Gastgeber und die WFB an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und der Gastgeber sowie die WFB nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für den Gastgeber und/oder die WFB verpflichtend würde, informieren diese den Gast/Verbraucher hierüber in geeigneter Form. der Gastgeber und die WFB weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
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© urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2004 - 2020
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Stand dieser Fassung: Oktober 2019
Vermittelnde Tourismusstellen sind:
Mosel-Gäste-Zentrum (Tourist-Information der Stadt Bernkastel-Kues) /
Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Gestade 6
54470 Bernkastel-Kues
Tel. 06531 – 500190, Fax: 06531 – 5001919
info@bernkastel.de, www.bernkastel.de
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote, welche die Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH online unter www.bernkastel.de, sowie in den Printmedien Gastgeberverzeichnis und Katalog für Pauschalreisen anbietet!
REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE
DER WEIN- UND FERIENREGION BERNKASTEL-KUES GMBH
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingun-gen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „Reisender“ oder „Kunde“ - mit Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH nachstehend „WFB“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der WFB. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Unterkunftsleistungen, bzw. deren Ver-mittlung. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus:
1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der WFB den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschrei-bung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberver-zeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden vorliegen.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustan-de. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Par-teien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Soweit die WFB die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht aus-schließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleis-tungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde der WFB den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch die WFB zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Reisevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird keine Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens eines Reisevertrages begründet. Die WFB ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt die WFB dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
f) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche die WFB dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.
1.4 Weicht die Buchungsbestätigung der WFB von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der WFB vor, an welches dieser 7 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Kunde die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die WFB dem Kunden ein Angebot in Textform für eine Pauschale unter-breitet hat.
1.5 Die von der WFB gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.6 Die WFB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wur-den, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reise-leistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.
2. Leistungen
2.1 Die von der WFB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtli-cher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der WFB nicht bevollmächtigt, Zusiche-rungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausge-hen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.3 Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen, insbesondere auch in Hausprospekten der Unter-kunftsgastgeber, die nicht von der WFB herausgegeben werden, sind für die WFB und deren Leistungspflicht nicht verbind-lich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur for-dern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls die vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbe-stätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort (Beendigung der Pauschalreise) zu bezah-len ist.
3.4 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und die WFB zur Erbringung der vertragli-chen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollstän-dig zu den vereinbarten Terminen, so ist die WFB berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen der WFB nicht zu, wenn der Reisegast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleis-tungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1 Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der WFB oder beim Reisevermittler.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die WFB den Anspruch auf den Reise-preis. Stattdessen kann die WFB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der WFB zu vertreten ist. Die WFB kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von der WFB unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der WFB ersparten Auf-wendungen sowie abzüglich dessen, was die WFB durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschä-digungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Ver-wendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklä-rung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
vom 20. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
vom 13. bis zum 08. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn bis zum Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
am Tage des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.
4.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskos-ten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4.5 Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der WFB nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.6 Die WFB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die WFB nachweist, dass die WFB wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die WFB einen solchen Anspruch geltend, so ist die WFB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berück-sichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.7 Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die WFB, ohne dass ein Rechtsan-spruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.8 Ist die WFB infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat die WFB unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.9 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von der WFB durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der WFB 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5. Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung)
5.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der WFB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der WFB erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB) kündigen. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisever-trag wegen eines Reisemangels der in
§ 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter ver-weigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
5.3 Der Reisende hat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Rei-seleistungen gegenüber der WFB unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen.
6. Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung von WFB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Ver-tragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
6.2 Die WFB haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich ver-einbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der WFB sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung bezeichnet sind, oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.). Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
6.3 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienst-leistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots der WFB sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet die WFB nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die WFB nicht für einen Heil- oder Kurerfolg. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
7. Rücktritt der WFB wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl
7.1 Die WFB kann, wenn in der konkreten Reiseausschreibung für eine bestimmte Reise oder in einem allgemeinen Hinweis im Reiseprospekt für alle oder dort genau bezeichnete Reisen auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nicht-erreichen dieser Mindestteilnehmerzahl, bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die WFB
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
7.2 Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.3 Im Falle des Rücktritts durch die WFB erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung die WFB bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteili-ge Rückerstattung. Die WFB wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträ-ger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die WFB zurückerstattet worden sind.
9. Hinweise zur Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
9.1 Die WFB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die WFB nicht an einer freiwil-ligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für WFB verpflichtend würde, informiert die WFB die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die WFB weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
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Reiseveranstalter ist
Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Gestade 6, 54470 Bernkastel-Kues, Deutschland
Geschäftsführer: Jörg Lautwein, HRB 41241 Amtsgericht Wittlich
Telefon: +49 (0) 6531 50019-0, Fax: +49 (0) 6531 50019-19
info@bernkastel.de
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Reiseveranstalter ist:
Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Gestade 6, 54470 Bernkastel-Kues,
Telefon: (06531) 500 19-0,
Fax: (06531) 500 19-19,
www.bernkastel.de
info@bernkastel.de
www.mosel-radreisen.de
www.wandern-mosel.de
Geschäftsführer: Jörg Lautwein,
HRB 41241 Amtsgericht Wittlich
Reisebedingungen zum downloaden
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH (nachfolgend WFB GmbH) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen WFB GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die WFB GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HanseMerkur Reiseversicherung AG (SiegfriedWedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49 (0) 40/53799360, E-Mail: insolvenz@hansemerkur.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der WFB GmbH verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Download EU-Pauschalreiserecht
VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN DER WEIN- UND FERIENREGION BERNKASEL-KUES GMBH
Sehr geehrte Gäste der Stadt Bernkastel-Kues, die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH, Gestade 6, 54470 Bernkastel-Kues – nachstehend „ WFB“ abgekürzt - und Ihnen - nachstehend „der Gast“ - bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit der WFB, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem von der WFB vermittelten Gästeführer. Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalte des Dienstleistungsverträge, der im Falle ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zu Stande kommt.Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.
1. Begriffe; Stellung der WFB und des Gästeführers; anzuwendende Rechtsvorschriften; Vermittlung von Zusatzleistungen
1.1. Die WFB fördert im Rahmen Ihrer Vermittlungstätigkeit, nicht zuletzt durch die Vermittlung einer Vielzahl qualifizierter Gästeführerinnen, die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dies geschieht jedoch durch praktische Maßnahmen und nicht durch die Verwendung von „Worthülsen“. Daher bezeichnet in den nachfolgenden Bedingungen der Begriff „Gästeführer“ ausschließlich aus technischen Gründen und zur besseren Lesbarkeit sowohl Gästeführer wie auch Gästeführerinnen.
1.2. Nachfolgend steht der Begriff „Gast“ sowohl für Einzelgäste, als auch für Vereine, Institutionen, Firmen und gewerbliche Auftraggeber von Gästeführungen.
1.3. Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes als selbstständiger Dienstleister. Die WFB ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast und dem ausführenden Gästeführer.
1.4. Soweit im Zusammenhang mit der Gästeführung Zusatzleistungen, insbesondere eine Schiffsbeförderung, Transfers, Restaurantleistungen oder andere Leistungen
gebucht werden, ist die WFB gleichfalls ausschließlich Vermittler solcher Leistungen. Die WFBhaftet daher nicht für Leistungen, Leistungsmängel, Personen oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung und den vermittelten Zusatzleistungen. Eine etwaige Haftung der WFB aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt unberührt. Dies gilt nicht, wenn
a) die WFB bezüglich solcher Leistungen nach den Grundsätzen von § 651 Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, die vorgesehenen Leistungen als eigene Leistung zu erbringen
b) oder soweit die Gästeführung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder eines sonstigen Angebots ist, bei der die WFB unmittelbarer Vertragspartner des Gastes ist.
1.5. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast finden in erster Linie die mit dem Gästeführer, bzw. der WFB als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der WFB finden in erster Linie die mit der WFB getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der WFB in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.
1.6. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer bzw. die Vermittlungstätigkeit der WFB anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und der WFB ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:
2.2. Erfolgt die Buchung durch eine Gruppe, eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentiveoder Event-Agentur, Reisebüro) so sind diese als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der WFB im Rahmen des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführer im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit sie nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftreten. Dieser Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
2.3. Die WFB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. Und 7. dieser Vertragsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.4. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per EMail erfolgen, gilt:
a) Mit seiner Buchung bietet der Gast dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch die WFB als rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig der WFB den entsprechenden Vermittlungsauftrag..
b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche die WFB als Vertreter des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die WFB, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.
2.5. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gästeführer den Abschluss des Dienstvertrages über die Führung verbindlich an und erteilt gleichzeitig der WFB den Vermittlungsauftrag. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Dienstvertrages mit dem Gästeführer entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gästeführer bzw. die WFB als dessen Vertreter sind vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
e) Die WFB übernimmt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko dahingehend, dass tatsächlich ein der Buchung des Gastes entsprechender Vertrag mit einem Gästeführer vermittelt werden kann.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande, welche die WFB als Vermittler und Vertreter des Gästeführers vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; Sonderkündigungsrecht der WFB; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Führungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers der WFB.
3.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen Gästeführer zu ersetzen.
3.4. Kann die WFB bei einem von ihr und dem Gästeführer nicht zu vertretenden Verhinderungsgrund keinen Ersatz für den Gästeführer finden, so ist die WFB berechtigt, namens und in Vollmacht des Gästeführers dessen Rücktritt vom Vertrag über die Durchführung der Gästeführungen zu erklären bzw. den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall entfällt jegliche Entgeltpflicht des Gastes. Weitergehende Ansprüche des Gastes insbesondere der Erstattung von Kosten für An- und Abreise sind ausgeschlossen.
3.5. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit der WFB und/oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die WFB und den Gästeführer nicht verbindlich.
3.6. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der WFB oder dem Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die schriftliche Form empfohlen wird.
3.7. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.8. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
3.9. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach dem Gast nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast und dem Gästeführer bzw. der WFB als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. die WFB als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Gastes auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
4. Preise und Zahlung
4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
4.3. Eintrittsgelder sind vom Gast bzw. dem Verantwortlichen der Gruppe für alle Teilnehmer gemeinsam direkt und bar an den Gästeführer als Inkassobevollmächtigten der jeweiligen Einrichtung zu bezahlen, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
4.4. Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung am Ende der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese von der WFB ausgestellt und für die jeweilige Führung gültig sind.
4.5. Die WFB kann, abweichend von Ziff. 4.4, als Inkassobevollmächtigte des Gästeführers nach Vertragsabschluss (Zugang einer Buchungsbestätigung) eine Anzahlung i.H.v. 20% des Gesamtpreises der Führung sowie eine Restzahlung oder - unter Verzicht auf eine Anzahlung - die gesamte Zahlung 3 Wochen vor Führungsbeginn zahlungsfällig stellen, soweit dies in der dem Gast erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist. Wird danach eine Anzahlung erhoben gilt für die Restzahlung die Regelung in Ziff. 4.4 entsprechend.
4.6. Soweit entsprechend Ziff. 4.5 vom Gast Vorauszahlungen zu leisten sind, gilt: Ist der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Gastes gegenüber dem Gästeführer bzw. der WFB kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Gästeführer bzw. die WFB als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Gästeführung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Gast bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belasten.
4.7. Für Führungen, die in Rechnung gestellt werden, erhebt der Gästeführer eine Gebühr von € 5,-.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, die Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht. Eine Umbuchung wird auf Wunsch des Gastes gegen ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Umbuchung vorgenommen.
5.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend einer Änderung der Rechnungsanschrift, für die ein Bearbeitungsentgelt von € 5,- pro Änderungsvorgang erhoben wird.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1. Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der WFB zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht; b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw. den Auftraggeber
7.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine schriftliche Kündigung wird jedoch dringend empfohlen.
7.2. Bei einer Kündigung durch den Gast bzw. den Auftraggeber, die später als 48 und bis zu 24 Stunden vor Führungsbeginn erfolgt, wird seitens Gästeführers oder der WFB namens des Gästeführer und als dessen Inkassobevollmächtigte ein Ausfallhonorar i.H.v. 50% des vereinbarten Gesamtpreises der Führung berechnet. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Gästeführer bzw. der WFB nachzuweisen, dass diesen kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. Kosten entstanden sind. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.
7.3. Bei einer Kündigung später als 24 Stunden vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig.
7.4. Auf die Zahlungsansprüche nach Ziff. 7.2 und 7.3 hat sich der Gästeführer jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. der WFB an den Gast bzw. den Auftraggeber nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
7.5. Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bei der WFB zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die WFB als Vertreter des Gästeführers zu richten.
7.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleistungen der WFB sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
7.7. Die Nichtdurchführung vermittelter Zusatzleistungen, insbesondere einer vermittelten Schiffsbeförderung, von Transferleistungen und Restaurationsleistungen, soweit die Gründe hierfür nicht von der WFB oder dem Gästeführer zu vertreten sind, rechtfertigen keinen kostenfreien Rücktritt bzw. keine kostenfreie Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt bei Schiffsfahrten insbesondere dann, wenn die Schifffahrtsgesellschaft berechtigt ist, die Durchführung der Schifffahrt entsprechend ihren Geschäftsbedingungen abzusagen oder wenn die Leistungsträger anderer Zusatzleistungen (Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetrieb, Gastgeber) den Vertrag mit dem Gast nicht erfüllen, den Rücktritt erklären oder den Vertrag außerordentlich oder ordentlich kündigen.
8. Haftung des Gästeführers und der WFB; Versicherungen 8.1.
8.1. Für die Haftung der WFB wird auf 1.2 dieser Bedingungen verwiesen.
8.2. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
8.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers
ursächlich oder mitursächlich war.
9. Führungszeiten, Pflichten des Gastes
9.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die WFB wird dem Gast, bzw. einer benannten Personen im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen.
9.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Gästeführers die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entsprechend.
9.3. Bei verspätetem Eintreffen des Gastes bzw. der Gruppe haben der Gast bzw. der Auftraggeber mit dem Gästeführer eine Vereinbarung zu treffen, ob die Führung entsprechend verkürzt oder - soweit die Gästeführer hierzu bereit und in der Lage ist – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im Falle der Vereinbarung der Einhaltung der ursprünglichen Dauer der Führung und bei einer zeitabhängigen Vergütung des Gästeführers ist die Wartezeit des Gästeführers entsprechend dem vereinbarten Vergütungssatz zusätzlich zur Dauer der Führung zu vergüten.
9.4. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.5. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. iner Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.
10. Gerichtsstand
10.1. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Gästeführer bzw. die WFB vereinbart ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der Gästeführung.
10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können Klagen gegen den Gästeführer, bzw. die WFB nur an deren allgemeinen Gerichtsstand erheben.
10.3. Für Klagen des Gästeführers, bzw. der WFB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast, bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, bzw. der WFB deren Wohn- bzw. Geschäftssitz.
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Vermittlerin der Gästeführungen ist:
Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Gestade 6, 54470 Bernkastel-Kues,
Telefon: (06531) 500 19-0,
Fax: (06531) 500 19-19,
www.bernkastel.de
info(at)bernkastel.de
Geschäftsführer: Jörg Lautwein,
HRB 41241 Amtsgericht Wittlich
Download: Vermittlungs,- Vertragsbedingungen für Gästeführungen
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig. Zweck dieses Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Da Sie ein Recht auf Auskunft haben, informieren wir Sie hiermit in Anlehnung an §§ 4 ff BDSG über unser Verfahrensverzeichnis.
Selbstverständlich können Sie der Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen, sofern diese nicht für die Abwicklung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Dies ist in der Regel jedoch nicht erforderlich, da wir Ihre persönlichen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben automatisch löschen, sobald sie für das Vertragsverhältnis nicht mehr benötigt werden. Möchten Sie dennoch aktiv werden, genügt eine E-Mail von Ihnen andatenschutz(at)bernkastel.de.
1. Verantwortliche Stelle
Wein und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
2. Vertreten durch
Geschäftsführer: Jörg Lautwein
Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Sebastian Mendgen
Der Datenschutzbeauftragte:
Steffen Wagner
E-Mail: datenschutz(at)bernkastel.de
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Gestade 6
54470 Bernkastel-Kues
Tel: 06531-500190
Fax: 06531-5001919
E-Mail: info@bernkastel.de
Internet: www.bernkastel.de
4. Zweckbestimmung
Aufgabe der Gesellschaft ist die Förderung und Weiterentwicklung des Tourismus in der Ferienland Bernkastel-Kues und die Entwicklung und Vermarktung von touristischen Leistungsangeboten im Inland und Ausland und die damit in Verbindung stehenden Dienst- und Serviceleistungen.
5. Betroffene Personengruppen
Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten sowie anderer Geschäftspartner, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren Ihre Daten möglicherweise gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.
6. Erfasste Daten oder Datenkategorien
● Vor- und Zuname, gegebenenfalls auch Geburtsname
● Geburtsdatum (wenn erforderlich)
● Adresse
● Telefonnummer(n)
● E-Mail-Adresse
● Kundennummer
● Bankverbindung/ Kreditkartendaten
● Angaben zu Beginn, Dauer und Ende eines Vertragsverhältnisses
● Art und Umfang in Anspruch genommener Leistungen, Dienste und
Abonnements
● Daten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
● Informationen zur Kundenzufriedenheit (Kundenservice)
● Daten, die Kunden von sich aus übermitteln
● Freiwillige Hinweise des Kunden auf individuelle Einschränkungen, die wir bei
der Abwicklung eines Auftrags für den Kunden berücksichtigen sollen (z.B.
körperliche Beeinträchtigungen, Ernährungsgewohnheiten)
Sofern Sie Ihre schriftliche Einwilligung hierfür gegeben haben, nutzen wir Ihre Daten außerdem für
● Werbeaktionen und Werbemaßnahmen
● Marktforschung
● Verbraucherverhaltensanalysen
● zur Optimierung unserer Dienstleistungen für unsere Kunden.
7. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
● Interne Abteilungen und deren Mitarbeiter
● Mitarbeiter dritter Anbieter (z.B. Hotelrezeption)
● Kooperations- und Vertriebspartner
● Öffentliche Stellen im Rahmen vorrangiger gesetzlicher Verpflichtungen,
sofern Sie Ihre schriftliche Einwilligung hierfür gegeben haben, nutzen wir Ihre Daten außerdem für
● Marktforschungsinstitute
● Weitere Stellen zur Optimierung unserer Dienstleistungen für unsere Kunden.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Nach Ablauf der vom Gesetzgeber oder Aufsichtsbehörden erlassenen Aufbewahrungspflichten und - fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht.
Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
9. Datenübermittlung ins Ausland
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in die EU oder Drittstaaten wird nur durchgeführt, wenn sie Prospekte bestellen, Buchungsanfragen stellen oder buchen. Der Server unseres Informations- und Reservierungssystems befindet sich in Österreich.
10. Sicherheitsmaßnahmen nach § 9 BDSG + Anlage
Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir vielfältige Maßnahmen, entsprechend einem Unternehmen unserer Größenordnung, nach folgenden Erfordernissen des §9 BDSG getroffen haben und diese ständig verbessern:
● Zutrittskontrolle
● Zugangskontrolle
● Zugriffskontrolle
● Weitergabekontrolle
● Eingabekontrolle
● Auftragskontrolle
● Verfügbarkeitskontrolle
● Trennungsgebot
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Angebote im Onlineshop
der Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH unter www.bernkastel.de
Geschäftsbedingungen für den Online-Shop www.bernkastel.de
Sehr geehrte Besucher unseres Online-Shops,
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtswirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Kunde“ und dem Musterort zu Stande kommenden Kaufvertrages bzw. Dienstleistungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Bestellung sorgfältig durch.
Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues GmbH
Telefon: ++49 (0)6531 50019 0
Telefax: ++49 (0)6531 50019 19
E-Mail: info@bernkastel.de
Geschäftsführer: Jörg Lautwein
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 268635743
„Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
[2]Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
Auswahl der gewünschten Ware
4.1. Die Lieferungen erfolgen an die angegebene Adresse.
4.2. Die WFB versendet die Ware nicht vor Zahlungseingang.
4.3. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach der Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. Zahlungsdienstleistungsunternehmen durch den Kunden bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Das Widerrufrecht ist ausgeschlossen
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
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Stand dieser Fassung: Februar 2021